Die wichtigsten Informationen im Überblick.
Mit dem zunehmenden Phasedown von HFKWs wird es nicht nur immer wichtiger Niedrig-GWP-Alternativen für Anlagen und Anwendungen im Kältebereich zu finden, sondern sich auch mit den Grundzügen der F-Gase-Verordnung auseinander zu setzen.
Ein paar wichtige Auszüge möchten wir Ihnen hier vorstellen.
Das Diagramm zeigt die stufenweise Reduzierung der maximalen Herstell- bzw. Einfuhrquote anhand der CO2-Äquivalente. Dies stellt nicht die Mengen (in Tonnen) der Kältemittel dar. Die CO2-Äquivalente errechnen sich aus Menge x GWP-Wert.
Die Betreiber von stationären Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, sind zur Rückgewinnung durch zertifizierte Firmen verpflichtet.
Anlagen mit einem Treibhauspotential von > 500 Tonnen CO2-Aquivalent benötigen zusätzlich ein Leckage-Erkennungssystem. Die Leckage-Erkennungssysteme werden gem. Artikel 4 Absatz 2 alle 12 Monate auf Funktion geprüft.
Kältemittel | GWP-Wert | CO2-äquivalente Füllmenge | ||
|
| ab 5 Tonnen | ab 50 Tonnen | ab 500 Tonnen |
R-134a | 1430 | 3,5 kg | 35 kg | 350 kg |
R-404A | 3922 | 1,3 kg | 13 kg | 130 kg |
R-407C | 1774 | 2,8 kg | 28 kg | 280 kg |
R-410A | 2088 | 2,4 kg | 24 kg | 240 kg |
R-448A | 1273 | 4,0 kg | 40 kg | 400 kg |
R-449A | 1397 | 3,6 kg | 36 kg | 360 kg |
Dichtheitskontrolle | jährlich | halbjährlich | vierteljährlich |
Alle Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Wir sagen „Nein“ zum Handel mit illegalen Kältemitteln. Erfahren Sie hier, was wir dagegen unternehmen.
Wir beantworten sie gerne.